COVID - differenziertes Vorgehen bei beschränkungen notwendig

Wir Eigentümerunternehmer« lehnen schärferen Lockdown ab 

 

Wenn wir die Situation und die Vorgehensweisen in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern betrachten, zum Beispiel USA, Frankreich, Belgien, Tschechien etc., so erkennen wir an, dass die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen insgesamt wirksam waren, um die Ausbreitung und die Folgen des Virus bei uns unter Kontrolle zu halten. Kreative und verantwortungsvolle Unternehmerinnen und Unternehmer und Bürger haben einen sehr anerkennenswerten Beitrag dazu geleistet.

 

Die Verbandsgruppe »Wir Eigentümerunternehmer « hat die Bundesregierung und die Länder im Vorfeld der neuen Maßnahmen zum November aufgefordert, zurückhaltend und differenziert mit den Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen, insb. mit Lockdown-Maßnahmen und auch Leitlinien des Grundgesetzes zu beachten.

 

Angesichts der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder haben wir eine Differenzierung bei den Maßnahmen eingefordert. In Deutschland ist es verpönt, wirtschaftliche Argumente ins Feld zu führen, wenn es um „Menschenleben“ geht. Aber dies kann kein Gegensatz sein. Bei einem weitgehenden Lockdown steht die Existenz vieler Mittelstandsbetriebe auf dem Spiel und damit die Existenzen der Unternehmer- und Mitarbeiter-Familien.

 

Für Probleme und teilweise sinkende Akzeptanz unter Unternehmern und Selbständigen hat auch gesorgt, dass manche Maßnahmen widersprüchlich erscheinen. Zum Beispiel sind sich viele Experten einig, dass das Risiko von Ansteckungen in Restaurants gering ist, da die Betreiber umfangreiche Hygienekonzepte aufgestellt und umgesetzt haben. 

 

Wir fordern weiter, dass die Länder und Kommunen vor Ort entscheiden sollen, ob angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen weitergehende Beschränkungen notwendig sind und wie diese ausgestaltet werden. Die Gesundheitsämter vor Ort kennen die Ansteckungsschwerpunkte am besten, sie können über ihre Erfahrungen mit der Nachverfolgung die Maßnahmen steuern. 

 

Wir betrachten es auch als Erfolg unserer Gespräche und des Dialogs der Wirtschaftsverbände mit der Bundesregierung und den Ländern, dass die Soft-Lockdown- Maßnahmen seit dem 2. November im Vergleich zu anderen europäischen Ländern moderater beschlossen wurden und es gleichzeitig erhebliche finanzielle Kompensationen für die Ausfälle von Unternehmern und Selbständigen gibt, z. B. Erstattung von 75 % des entsprechenden Vorjahresumsatzes im November für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter.