Für die kleinen und mittleren Unternehmen steht das Thema Bürokratieabbau weiterhin an erster Stelle ihrer politischen Anliegen. Diese hohe Priorität wird in Umfrageergebnissen immer wieder eindrucksvoll bestätigt. Infolgedessen ist auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Eindämmung bürokratischer Belastungen für Bürger und Unternehmen in Politik und Verwaltung sichtlich gewachsen. Die Einrichtung des Normenkontrollrats und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ sind hierfür nur ein Beleg. Die Vielzahl der beteiligten Akteure auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung einschließlich der EU, aber auch eine nicht immer mögliche klare Abgrenzung zwischen Verfahren und Inhalten bzw. Zielen einer Regulierung erschweren die Konsensfindung zum Abbau bürokratischer Belastungen ganz erheblich. Dies darf allerdings kein Grund sein, den Ehrgeiz zu verlieren und den Mut sinken zu lassen. Dass die Dynamik, mit der Bürokratie eingedämmt wird, von der Dynamik des Bürokratieaufbaus durch neue Gesetze übertroffen wird, hat auch der Normenkontrollrat mit seinem letzten Bericht deutlich gemacht. Der Abbau bürokratischer Belastungen durch die Überprüfung bestehender Regelungen muss deshalb mit der Ex-ante-Kontrolle neuer Regulierungsvorhaben Hand in Hand gehen. Gefordert sind weitere Verbesserungen in der Systematik und den Verfahren des Bürokratieabbaus ebenso wie Einzelinitiativen zur Beseitigung spezifischer Hemmnisse.
Mit der Erweiterung des Mandats des Normenkontrollrates, der nun neben den Bürokratiekosten aufgrund von Informationspflichten auch den Erfüllungsaufwand neuer Regulierungen ex-ante überprüft, ist in Deutschland ein weiterer wichtiger Schritt getan worden. In Brüssel, wo ein wesentlicher Teil bürokratischer Lasten durch europäische Rechtsetzung mitverursacht wird, ist ein entsprechender Standard längst nicht erreicht, auch wenn die Hochrangige Gruppe zum EU-Bürokratieabbau gute Arbeit leistet. Ihre Empfehlungen bleiben letztlich jedoch unverbindliche Appelle. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, mit großer Entschiedenheit auf die Etablierung eines Gremiums in Brüssel hinzuwirken, dessen Befugnisse zumindest nicht hinter denen des deutschen Normenkontrollrates zurückbleiben. In Deutschland sollte den Voten des Normenkontrollrates dadurch mehr Gewicht verliehen werden, dass neue Gesetze und Verordnungen, die den Voten des Rates nicht Rechnung tragen, automatisch nach spätestens 3 Jahren von einer unabhängigen Expertengruppe auf die mit ihnen verbundenen bürokratischen Belastungen hin überprüft werden. Der Prüfbericht ist dann mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag zuzuleiten.
In der Nutzung moderner elektronischer Verfahren liegt ein erhebliches Potential, bürokratische Lasten zu verringern. Die mittelständische Wirtschaft plädiert deshalb für eine stärkere Nutzung auf allen Ebenen und Einsatzfeldern. Allerdings ist hier häufig eine fatale Umkehrung der Prioritäten festzustellen, indem derartige Ansätze auf die Verwaltungsvereinfachung fokussiert werden und dabei das Ziel der Verminderung von Bürokratie für Bürger und vor allem für kleine Unternehmen auf der Strecke bleibt. Die Einführung der E-Bilanz ist hierfür beispielhaft.
Selbständige und kleine und mittlere Unternehmen haben eine kaum darstellbare Vielzahl bürokratischer Belastungen zu tragen. Neben den systematischen Ansätzen zur Reduzierung von Bürokratielasten gilt es immer wieder, auch einzelne Regulierungen herauszugreifen, um sie auf ihre Berechtigung und auf Vereinfachungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und auf die politische Tagesordnung zu setzen. Der UFB/UMU greift hierzu ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige für den Mittelstand besonders gravierende Themen auf:
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