1. Begriffsdefinition
Es gibt keine "Arbeitnehmerbeiträge" zur Sozialversicherung - wir fordern eine Klarstellung der Begriffsdefinition. Aus unternehmerischer Sicht wird durch den Abschluß eines Anstellungsvertrages eine Zahlungsverpflichtung eingegangen. Die Gegenleistung, die der Unternehmer für den Erhalt der Arbeitsleistung des Mitarbeiters erbringen muß, geht somit als Kostenfaktor für den Produktionsfaktor Arbeit in seine Budgetplanung ein.
Dieser Kostenfaktor Arbeit beinhaltet nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten alle in diesem Zusammenhang stehenden Zahlungen - somit auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Der Gesamtbetrag, den ein Unternehmer für einen Mitarbeiter somit aufwenden muß, stellt den eigentlichen Bruttolohn dar und entspricht dem monetären Wert der Arbeitsleistung eines Mitarbeiters.
2. Warum wird die Last der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf die Unternehmer abgewälzt?
Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung der Universität Bonn zeigt, daß kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte) im Jahr 62 Stunden pro Mitarbeiter unentgeltliche Dienste für den Staat aufwenden. Im Gegensatz dazu sind dies bei Großunternehmen nur 5,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr, d.h. bei einem Stundensatz von 30 EUR kostet dies den kleinen Mittelstand zusätzlich ca. 1700 EUR pro Mitarbeiter und Jahr im Vergleich zu Großunternehmen.
Entweder die Arbeitnehmer erhalten die Löhne incl. aller Sozialversicherungsbeiträge voll ausbezahlt und sorgen selbst für deren Abführung oder es werden neue Formen der Abführung entwickelt.
Die UNION FREIER BERUFE & MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN e.V. hat für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ein neues und effizientes Konzept entwickelt, das vor allem kleine und mittelständische Unternehmen entlastet: die Lohn-Treuhand-Stelle.
3. Lösung: Die Lohn-Treuhand-Stelle
Die Abwicklung von Gehaltszahlungen und die Abwicklung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird in einer unabhängigen Institution durch qualifizierte Fachleute ausgeführt. Diese sind für die korrekte Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger und auch für die Abführung von Lohn- und Kirchensteuern an die Finanzbehörden verantwortlich (Lohn-Treuhand-Stellen - LTS).
Unternehmen vereinbaren mit Ihren Mitarbeitern Kosten-Brutto-Löhne (entsprechen dem monetären Wert der Arbeitsleistung eines Mitarbeiters), incl. aller Beiträge zur Sozialversicherung, melden und überweisen (per Lastschrift) diese an die Lohn-Treuhand-Stelle z.B. am drittletzten Werktag des Kalendermonats. Die Verpflichtungen des Arbeitgebers sind damit erfüllt, auch bzgl. evtl. Haftungsfragen.
Alle weiteren Zahlungen und Formalitäten (Zahlungen an den Mitarbeiter, an die Sozialversicherungsträger und an die Finanzbehörden) werden dann von der Lohn-Treuhand-Stelle abgewickelt. Die zentrale Abwicklung der LTS kann z.B. über INTERNET bzw. INTRANET an einer zentralen Stelle mit geprüfter zertifizierter Software ausgeführt werden.
Die LTS sollte gegenüber anderen LTS dem privaten Wettbewerb unterliegen.
4. Vorteile des Konzepts der Lohn-Treuhand-Stellen
Einsparungen
Durch Spezialisierung entstehen erhebliche Einsparungspotentiale (vgl. auch obiges Beispiel: Verwaltungsaufwand in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr in Großunternehmen bei 5,5 Stunden - in kleinen Unternehmen bei 62 Stunden)
Entlastung von Bürokratie
Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen werden von umfangreichen Bürokratietätigkeiten und Formalismen befreit. Unternehmer können sich auf Ihre originären Unternehmeraufgaben konzentrieren.
Korrekte Durchführung
Das Sozialversicherungsrecht wird immer komplizierter und unüberschaubarer, damit steigt die Fehlerwahrscheinlichkeit. Aufgrund ihrer Spezialisierung gewährleisten Lohn-Treuhand-Stellen in stärkerem Maße die Sicherheit korrekter Abrechnungen für die Finanzbehörden, für die Mitarbeiter und für die Sozialversicherungsträger.
Rechtliche Absicherung - haftungsrechtliche Entschärfung
Unternehmer haften nicht mehr für Fehler und Versäumnisse Dritter (z.B. bisher beauftragte Stellen wie Steuerberater).
Klarstellung
Durch die Vereinbarung von Kosten-Bruttolöhnen entsteht ein der Wirklichkeit entsprechendes Verständnis für die tatsächlichen Lohn- und Gehaltskosten. Dies trägt zu realistischeren Gehaltsverhandlungen bei und fördert das Verständnis der Mitarbeiter für betriebswirtschaftliche Fragestellungen, da für sie der wahre Kostenwert ihrer Arbeitsleistung deutlich wird.
Vermeidung von Prüfformalitäten innerhalb des Unternehmens
Wenn ein Unternehmer nur wenige Mitarbeiter hat, so ist es keine Seltenheit, daß diese bei vier verschiedenen Krankenkassen versichert sind. Das Unternehmen wird durch das Finanzamt, die BfA sowie durch diese Krankenkassen überprüft.
Für die Finanzämter und die Sozialversicherungsträger resultieren aus der Einführung von LTS erhebliche Kostenvorteile, da umfangreiche Einzelprüfungen von kleinen mittelständischen Unternehmen im Bereich der Lohnabrechnung entfallen.
5. Finanzierung der Lohn-Treuhand-Stellen
Werden die LTS mit Mitteln finanziert, die sich durch Einsparungen der Unternehmen ergeben, so ist die Finanzierung der LTS vollständig gewährleistet.
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